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   RG, 29.02.1924 - IV 999/23   

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https://dejure.org/1924,572
RG, 29.02.1924 - IV 999/23 (https://dejure.org/1924,572)
RG, Entscheidung vom 29.02.1924 - IV 999/23 (https://dejure.org/1924,572)
RG, Entscheidung vom 29. Februar 1924 - IV 999/23 (https://dejure.org/1924,572)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Fällt der Gebrauch eines Betäubungsmittels unter den Begriff der Gewalt im Sinne des § 249 StGB., wenn es dem Verletzten unter Anwendung körperlicher Kraft beigebracht wird?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 58, 98
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 05.04.1951 - 4 StR 129/51

    Betäubungsmittel

    Das reichsgericht hat das bis zuletzt verneint, immerhin aber ein rechtspolitisches Bedürfnis nach einer gegenteiligen Lösung der Frage in RGSt 58, 98 und 72, 349 anerkannt.

    Die Verneinung hat es darauf gestützt, daß zur Gewalt beim Täter körperliche Kraftanwendung gehöre (RGSt 58, 98); daran sei auch wegen der Wortfassung des § 177 StGB festzuhalten (RGSt 72, 349).

  • BGH, 05.07.1951 - 4 StR 286/51

    Rechtsmittel

    An den vom Reichsgericht aufgestellten Grundsätzen, nach denen das Vorschubleisten in einem Unterlassen gefunden werden kann, wird festgehalten (RGSt 58, 98 und 227).

    Es bedarf deshalb insoweit nach der Rechtsprechung des Reichsgerichts (vgl besonders RGSt 58, 98 und 227), der sich der Senat anschließt, der Prüfung, ob der Beschwerdeführer zu dem Einschreiten, zu dem er als Wohnungsinhaber an sich rechtlich verpflichtet war, auch tatsächlich in der Lage, und ob ihm das Einschreiten nach den Umständen des Falles zuzumuten war.

  • OLG Naumburg, 24.10.1997 - 2 Ss 141/97

    Sich-Gegenstemmen gegen ein Fahrzeug zur Verhinderung der Weiterfahrt als Gewalt

    In der Diskussion über den Begriff nötigender Gewalt wird diese Fallgruppe, die in der BGH-Rechtsprechung durch den Chloräthyl-Fall (BGHSt 1, 145) eingeleitet worden ist (Gewaltausübung ist auch die nicht gewaltsame Beibringung eines Betäubungsmittels - anders noch RGSt 58, 98), unzureichend gekennzeichnet durch eine abnehmende Bedeutung der Entfaltung körperlicher Gewalt und das Abstellen auf die Zwangswirkung beim Opfer (so aber Blei JA 1970, 19ff., 77ff., 141ff.; LK-Schäfer 10. Aufl. [1989], § 240 Rn 7ff. und dem folgend die 2. Sitzblockadenentscheidung des B VerfG NJW 1995, 1142, sub. 3 a; vgl. auch Arnold JuS 1997, 289,290).
  • BGH, 02.07.1953 - 4 StR 202/53

    Rechtsmittel

    Wenn demnach auch keine gegenwärtige Gefahr für Leib und Leben des Beschwerdeführers im Sinne der §§ 52, 54 StGB bestand, so darf doch sein eigenes rechtserhebliches Interesse, sich vor körperlichen Misshandlungen durch den gewalttätigen Kostgänger zu schützen, nicht ungewürdigt bleiben (RGSt 58, 98); ob die Polizei ihn rechtzeitig und für die Dauer davor hätte schützen können, steht dahin.
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